Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)

aufgeträumt -
Raum für Klarheit. Zeit für Neues.
Ihre Begleitung bei Wohnveränderungen, Umzug, Papierkram & Nachlass

Evelyn Mayer
Ringstraße 23-1
88477 Schwendi

Telefon: +49 177 8453 130
E-Mail: evelyn@aufgetraeumt.de

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen
Evelyn Mayer - aufgeträumt (nachfolgend „Auftragnehmerin“, „ich“) und
Verbrauchern (§ 13 BGB, nachfolgend „Auftraggeber“)
über Ordnungs-, Umzugs-, Unterlagen- und Nachlassorganisation.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht.

(3) Das Kennenlerngespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, oder wenn ich einen Auftrag in Textform bestätige.

(4) „Leistungsempfänger“ ist die Person, in deren Wohnung oder mit deren Unterlagen gearbeitet wird (siehe § 5).

(5) Diese AGB stelle ich dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung
(auf www.aufgetraeumt.de/agb oder in Papierform).
Sie gelten mit Unterschrift bzw. Annahme des Auftrags als vereinbart.

§ 2 Leistungen

(1) Ich begleite bei Ordnung, Wohnveränderung, Umzug sowie Unterlagen- und Nachlassorganisation, auch online. Umfang, Ort und Zeit ergeben sich aus dem Vertrag.

(2) Geschuldet ist die vereinbarte Tätigkeit fachgerecht, nach bestem Wissen und Gewissen und mit der gebotenen Sorgfalt, nicht ein bestimmter Erfolg (z. B. eine bestimmte Menge aussortierter Gegenstände oder eine bestimmte persönliche Wirkung), soweit im Vertrag nicht ausdrücklich ein bestimmtes Arbeitsergebnis zugesagt ist.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.

(3) Die Art der Durchführung bestimme ich selbstständig und persönlich. Dritte setze ich nur mit Ihrer Zustimmung ein. Entscheidungen über Gegenstände und Unterlagen (behalten, weggeben, verkaufen, entsorgen, vernichten) trifft ausschließlich der Auftraggeber bzw. die berechtigte Person.

(4) Beanstandungen: Meinen Sie, eine Leistung sei nicht ordnungsgemäß erbracht worden, teilen Sie mir das bitte zeitnah mit. Ich prüfe berechtigte Beanstandungen und kläre sie gemeinsam mit Ihnen. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

§ 3 Was nicht zu meinen Leistungen gehört

(1) Ich erbringe keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, Versicherungs-, medizinische, psychologische oder Schuldnerberatung. Ich prüfe Unterlagen nicht inhaltlich, nicht auf rechtliche Wirksamkeit und nicht auf Vollständigkeit oder Fristen (z. B. Aufbewahrungs-, Kündigungs-, Erklärungs- oder Rechtsmittelfristen).

(2) Ich begleite keine rechtliche Nachlassabwicklung (z. B. Erbscheinsverfahren, Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, Auseinandersetzung). Bei erbrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Nachlassgericht, einen Notar oder einen Rechtsanwalt.
Hinweis: Das Verkaufen oder Entsorgen von Nachlassgegenständen kann rechtliche Folgen haben. Klären Sie das vorher, wenn die Annahme der Erbschaft noch offen ist oder eine Überschuldung des Nachlasses möglich erscheint.

(3) Meine Unterstützung bei Schriftverkehr und Formularen ist organisatorisch (sortieren, zusammenstellen, ablegen). Erklärungen gegenüber Behörden, Versicherungen oder Vertragspartnern gibt der Auftraggeber selbst ab. Ich unterschreibe nichts in seinem Namen.

(4) Ich ermittle keine Werte und gebe keine Gewähr für Verkaufserlöse. Bei möglicherweise wertvollen Gegenständen empfehle ich einen Gutachter.

(5) Ich führe keine Entrümpelungen, Abtransporte von Gegenständen (Ausnahme: Akten nach § 8 Abs. 2), Umzugstransporte oder Handwerksarbeiten aus.
Auf Wunsch koordiniere ich beauftragte Fachbetriebe, die Beauftragung liegt immer bei Ihnen.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass ich zu den vereinbarten Terminen Zutritt zu den Räumen habe, und stellt die für die Arbeit nötigen Informationen bereit. Bei Entscheidungen über Gegenstände ist die entscheidungsberechtigte Person erreichbar.

(2) Der Auftraggeber weist mich vor Beginn auf Gefahren hin (z. B. Schimmel, Ungeziefer, Tiere, beschädigte Böden oder Treppen, Gefahrstoffe, Waffen, Medikamente) und sichert Bargeld, Schmuck, Ausweise und andere Wertsachen selbst. Funde regelt § 6 Abs. 6.

(3) Besteht eine erhebliche Gefahr für meine Gesundheit oder Sicherheit, darf ich die Arbeit verweigern oder abbrechen. Die bis dahin geleistete Zeit ist zu vergüten.
Ich biete einen Ersatztermin an, sobald die Gefahr beseitigt ist.

(4) Fehlt die Mitwirkung des Auftraggebers, verlängert sich die Leistungsdauer. Der zusätzliche Zeitaufwand wird nach dem vereinbarten Stundensatz vergütet. Kommt der Auftraggeber trotz Aufforderung in Textform mit angemessener Frist seinen Pflichten nicht nach, kann ich nach § 12 kündigen.

§ 5 Berechtigung, Leistungsempfänger, Angehörige, Erben

(1) Der Auftraggeber versichert, dass er den Auftrag erteilen darf und zum Zutritt sowie zu Entscheidungen über die betroffenen Gegenstände und Unterlagen berechtigt ist, oder dass er seine Berechtigung nachweist.

(2) Sind Auftraggeber und Leistungsempfänger verschiedene Personen, müssen beide den Vertrag unterschreiben. Der Leistungsempfänger kann seine Zustimmung für die Zukunft jederzeit zurücknehmen. Dann beende ich die Arbeit in seinen Räumen und mit seinen Sachen.

(3) Ich darf davon ausgehen, dass der Leistungsempfänger bzw. Auftraggeber entscheidungsberechtigt ist, solange keine Anhaltspunkte dagegen sprechen. Bei Anhaltspunkten, etwa für eine Betreuung oder eine erhebliche Einschränkung der Entscheidungsfähigkeit, darf ich einen Nachweis verlangen (Vorsorgevollmacht, Betreuerausweis mit passendem Aufgabenkreis). Bis zum Nachweis stelle ich die Leistung zurück.

(4) Bei Nachlassaufträgen gilt: Mehrere Erben benennen eine ansprechende Person, die von allen anderen bekannten Erben in Textform bevollmächtigt ist (Anlage 3). Bis zum Nachweis nehme ich keine Gegenstände oder Unterlagen mit und verkaufe, entsorge oder vernichte nichts. Sind sich die Beteiligten über einen Gegenstand nicht einig, ruht die Arbeit an diesem Gegenstand.

(5) Der Auftraggeber informiert mich unverzüglich, wenn sich die Berechtigung ändert (z. B. Tod des Leistungsempfängers, Widerruf einer Vollmacht, Einrichtung einer Betreuung).

(6) Bei Mietverhältnissen oder gemeinschaftlichem Eigentum holt der Auftraggeber erforderliche Zustimmungen (z. B. von Vermieter oder Miteigentümern) selbst ein.

(7) Wirken mehrere Personen an Entscheidungen mit (z. B. Angehörige), benennt der Auftraggeber eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Ich darf mich auf deren Weisungen verlassen, solange keine Anhaltspunkte dagegen sprechen (Abs. 3) und bei Nachlässen die Bevollmächtigung nach Abs. 4 nachgewiesen ist.

§ 6 Unterlagen und Gegenstände in meiner Obhut

(1) Ich arbeite grundsätzlich bei Ihnen vor Ort. Eine Mitnahme von Unterlagen oder Gegenständen erfolgt nur, wenn sie im Vertrag vereinbart ist, und nur nach schriftlichem Übergabeprotokoll (Anlage 5). Das Protokoll beschreibt Behältnisse (z. B. Kartons, Ordner, Mappen), nicht deren Inhalt.

(2) Nicht mitgenommen werden Originale von Personenstandsurkunden, Testamenten und Erbverträgen, Vollmachten und Verfügungen, Ausweisen und Pässen, Eigentums- und Grundbuchurkunden, Wertpapieren, Sparbüchern, Zahlungskarten, außerdem Bargeld, Schmuck, Waffen und Betäubungsmittel. Wertsachen verwahre ich nicht, die Verantwortung für deren Sicherung bleibt beim Auftraggeber.

(3) Mit seiner Unterschrift unter das Übergabeprotokoll stimmt der Auftraggeber der Mitnahme der protokollierten Behältnisse samt dem ihm nicht im Einzelnen bekannten Inhalt zu. Vor der Mitnahme führe ich eine grobe Sichtprüfung auf die Ausschlussliste in Abs. 2 durch.

(4) Zeigt sich später in den mitgenommenen Sachen etwas, das unter Abs. 2 fällt oder erkennbar wertvoll ist, sichere ich es getrennt, informiere den Auftraggeber unverzüglich, trage es im Protokoll nach und gebe es auf Wunsch sofort zurück. Findet sich ein Testament, weise ich darauf hin, dass es nach den gesetzlichen Vorschriften unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abzuliefern ist, und übergebe es der berechtigten Person. Die Ablieferung selbst ist Sache der berechtigten Person.

(5) Mitgenommene Sachen bewahre ich in einem abschließbaren Schrank oder Raum auf, der Dritten nicht zugänglich ist. Den Transport führe ich in verschlossenen Behältnissen durch. Über Nacht bleiben Unterlagen nicht im Fahrzeug.

(6) Wertsachen, Bargeld oder andere erkennbar wertvolle Gegenstände, die ich vor Ort finde, übergebe ich unverzüglich der berechtigten Person. Der Empfang wird in einer gesondert unterschriebenen Quittung festgehalten.

(7) Ich gebe die Sachen zu dem im Protokoll vereinbarten Zeitpunkt zurück, spätestens mit dem Ende des Auftrags, gegen Rückgabequittung. Holt der Auftraggeber die Sachen trotz Aufforderung in Textform nicht ab oder ist er nicht erreichbar, vernichte ich nichts ohne Freigabe nach § 8.

§ 7 Digitalisierung

(1) Auf Wunsch scanne ich Unterlagen vor Ort direkt auf einen Datenträger (USB-Stick oder externe Festplatte). Dabei werden keine Daten auf meinen Geräten oder in Cloud-Diensten gespeichert.

(2) Den Datenträger übergebe ich nach Abschluss des Auftrags persönlich. Wer ihn stellt, regelt der Vertrag. Er ist nicht verschlüsselt. Für Sicherung und Schutz der Daten ist ab der Übergabe der Auftraggeber verantwortlich. Der Empfang wird quittiert.

(3) Bei größeren Mengen beauftragt der Auftraggeber selbst einen Scan-Dienstleister und ist dessen Vertragspartner. Ich unterstütze nur bei der Abwicklung (Zusammenstellung, Übergabe).

(4) Ich übernehme keine Gewähr für Lesbarkeit oder Vollständigkeit der Scans. Ein Scan ersetzt nicht ohne Weiteres das Original, etwa für steuerliche oder rechtliche Zwecke. Vernichten Sie Originale nicht allein deshalb, weil ein Scan existiert.

§ 8 Entsorgung, Vernichtung, Verkauf, Spenden

(1) Ich veranlasse oder unterstütze keine Vernichtung, Entsorgung, Spende oder Weggabe ohne ausdrückliche Freigabe des Auftraggebers bzw. der berechtigten Person, je Behältnis oder Kategorie, mindestens in Textform (unterschriebene Freigabeliste nach Anlage 6 oder E-Mail). Im Zweifel stelle ich zurück.

(2) Unterlagen mit personenbezogenen Daten werden ausschließlich durch einen zertifizierten Entsorger mit Vernichtungsnachweis vernichtet. Akten vernichte ich nicht selbst. Der Auftraggeber bevollmächtigt mich (Anlage 6), den Entsorger in seinem Namen zu beauftragen, freigegebene Unterlagen zu übergeben und den Vernichtungsnachweis entgegenzunehmen. Auf Ihren Wunsch bringe ich Akten selbst zum Entsorger. Ich transportiere sie in verschlossenen Behältnissen, auf direktem Weg und nicht über Nacht im Fahrzeug und dokumentiere die Übergabe. Vertragspartner des Entsorgers ist der Auftraggeber. Rechnung und Nachweis gehen an ihn. Die Kosten trägt der Auftraggeber.

(3) Ich prüfe keine Aufbewahrungsfristen. Es können steuerliche und andere Fristen bestehen. Die Entscheidung über die Vernichtung trifft der Auftraggeber, bei Bedarf nach Rücksprache mit einem Steuerberater.

(4) Bei Nachlassaufträgen vernichte oder entsorge ich nichts, solange die Sichtung nicht abgeschlossen ist und nicht alle berechtigten Personen freigegeben haben (§ 5 Abs. 4).

(5) Datenträger (Handys, Computer, Festplatten, USB-Sticks) lösche oder entsorge ich nicht. Dafür beauftragt der Auftraggeber einen Fachbetrieb.

(6) Ich verkaufe nichts selbst, sondern unterstütze organisatorisch (z. B. Fotos, Listen, Terminabsprachen). Vertragspartner des Käufers ist der Auftraggeber, Preis, Übergabe, Zahlung und Gewährleistung liegen bei ihm. Ich nehme keine Erlöse entgegen und verwahre kein Bargeld.

(7) Spenden gibt der Auftraggeber beim Empfänger ab. Spendenbescheinigungen stellt der Empfänger aus.

(8) Elektrogeräte, Batterien, Chemikalien und andere Sonderabfälle entsorgt der Auftraggeber über zugelassene Stellen oder Fachbetriebe.

(9) Den Transport freigegebener Gegenstände zu Wertstoffhof, Spendenstelle oder Kleidercontainer übernimmt der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Fachbetrieb. Ausgenommen sind Akten (Abs. 2). Auf Wunsch organisiere und koordiniere ich das.

§ 9 Fotos

(1) Eine Fotodokumentation (Zustand und Fortschritt) erfolgt nur, wenn der Auftraggeber im Vertrag zustimmt. Fotografiert werden Räume und Gegenstände. Nicht fotografiert werden Personen, Dokumente mit lesbaren Daten, Ausweise, Familienfotos sowie Namens- und Türschilder.

(2) Die Fotos dienen nur dem Auftrag. Ich speichere sie auf einem Gerät ohne automatische Cloud-Synchronisierung und lösche sie spätestens drei Monate nach Auftragsende. Auf Wunsch übergebe ich sie dem Auftraggeber.

(3) Fotos für Werbezwecke (Website, Instagram) erstelle und verwende ich nur mit gesonderter Einwilligung (Anlage 7). Sie ist freiwillig und beeinflusst den Vertrag nicht.

§ 10 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag. Alle Preise sind Endpreise. Es gilt die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Ich rechne nach der Leistung mit Aufstellung der geleisteten Zeiten ab.

(2) Die Zahlung erfolgt per Überweisung ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang. Barzahlung ist nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers möglich, gegen Quittung.

(3) Hinweis zu § 35a EStG: Haushaltsnahe Dienstleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden, u. a. bei Rechnung und Zahlung per Überweisung. Barzahlung ist nicht begünstigt. Ob die Steuerermäßigung im Einzelfall zusteht, entscheidet das Finanzamt. Ich erbringe keine Steuerberatung.

(4) Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB). Weitere nachweisbare Verzugsschäden bleiben vorbehalten.

(5) Anfahrt: Im Umkreis von 30 km um Schwendi ist die Anfahrt kostenlos, darüber hinaus berechne ich 0,50 € je Kilometer. Parkgebühren werden weiterberechnet.

(6) Material (z. B. Ordnungssysteme, Umzugskartons, besonderes Büromaterial) berechne ich nach Absprache gesondert.

§ 11 Termine, Absage, Verhinderung

(1) Termine sind nach Bestätigung in Textform verbindlich.

(2) Bis 24 Stunden vor Terminbeginn ist die Absage durch den Auftraggeber kostenfrei. Sagt der Auftraggeber weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn ab oder erscheint er nicht, kann ich die für den Termin vereinbarte Vergütung abzüglich meiner ersparten Aufwendungen und dessen verlangen, was ich durch anderweitigen Einsatz meiner Arbeitszeit erwerbe oder zu erwerben böswillig unterlasse. Die ersparten Aufwendungen setze ich pauschal mit 20 % an. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass mir ein geringerer Schaden entstanden ist. Maßgeblich ist der Eingang der Absage bei mir per E-Mail oder Telefon. Bei einem nachvollziehbaren Notfall (z. B. Krankenhausaufenthalt, Todesfall in der Familie) entfällt die Gebühr.

(3) Bin ich verhindert (z. B. durch Krankheit), informiere ich unverzüglich und biete einen Ersatztermin an.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

(1) Einzelaufträge enden mit Abschluss der vereinbarten Leistung.

(2) Dauerleistungen (z. B. laufender Unterlagen- und Organisationsservice) kann jede Seite jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Termine, die in die Frist fallen, bleiben davon unberührt, es gilt § 11.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für mich z. B. vor bei dauerhafter Verweigerung der Mitwirkung (§ 4 Abs. 4), erheblicher Gefahr (§ 4 Abs. 3), Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen trotz Mahnung, eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses, die die Fortsetzung unzumutbar macht, oder Unmöglichkeit der Leistung aus Gründen, die keine Seite zu vertreten hat. Gesetzliche Kündigungsrechte des Auftraggebers (insbesondere § 627 BGB) bleiben unberührt.

(4) Mit Beendigung gebe ich in meiner Obhut befindliche Sachen unverzüglich zurück (§ 6 Abs. 7). Bis dahin erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen erstatte ich.

§ 13 Haftung

(1) Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei übernommenen Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit hafte ich nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf). Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Das gilt auch für Unterlagen und Gegenstände in meiner Obhut.

(4) Ich handle bei Entsorgung und Vernichtung nur nach Freigabe. Für die Folgen einer Entscheidung des Auftraggebers hafte ich nicht, soweit ich der dokumentierten Freigabe entsprochen habe und mir keine eigene Pflichtverletzung (z. B. Verwechslung von Behältnissen) zur Last fällt.

(5) Ich bin betriebshaftpflichtversichert bei [Name und Anschrift der Versicherungsgesellschaft]. Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland.

§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Alles, was ich bei meiner Tätigkeit erfahre, behandle ich vertraulich. Ich gebe es nur weiter, wenn der Auftraggeber zustimmt, wenn es zur Durchführung des Auftrags nötig ist (z. B. an den Entsorger im Rahmen der Vollmacht) oder wenn ich gesetzlich dazu verpflichtet bin. Es handelt sich um eine vertragliche Verschwiegenheitspflicht, nicht um eine gesetzliche Schweigepflicht. Sie gilt über das Vertragsende hinaus.

(2) Wie ich personenbezogene Daten verarbeite, steht in der Datenschutzerklärung.

§ 15 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu. Die Belehrung mit Muster-Widerrufsformular erhalten Sie vor Vertragsschluss gesondert (Anlage 1 zum Vertrag). Nach Widerruf einer bereits begonnenen Leistung ist ein anteiliges Entgelt für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen, sofern der Beginn auf Ihr ausdrückliches Verlangen erfolgte. Die Regeln in § 11 gelten für den Widerruf nicht.

§ 16 Streitbeilegung, Schlussbestimmungen

(1) Ich bin nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(3) Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen. Das gilt nicht für individuelle Vertragsabreden, die nach § 305b BGB Vorrang vor diesen AGB haben.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt das Gesetz.

(5) Ich kann diese AGB für künftige Verträge ändern. Für laufende Verträge gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung.

§ 17 Gutscheine

(1) Gutscheine (z. B. für den Klarheits-Start oder eine Vor-Ort-Begleitung) sende ich per Post oder E-Mail. Sie sind übertragbar, bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Ausstellungsjahr gültig und nicht bar auszahlbar.

(2) Termine und Inhalte stimme ich mit der beschenkten Person ab. Der Vertrag kommt mit der Person zustande, die den Gutschein einlöst. Für sie gelten diese AGB, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung.

Stand 19.10.2026